ATV Saint-Aubin

Tierwohl in der Schweiz

Eines der strengsten Tierschutzgesetze der Welt

Die Nutztierhaltung entwickelt sich laufend weiter. Auch bei professioneller Produktion sind Tiere keine Ware. Die Schweizer Nutztierhalter zeigen grosse Bereitschaft, den Tierschutz und das Tierwohl zu fördern. Die Landwirte arbeiten meist in Familienbetrieben und haben täglich Kontakt zu ihren Tieren. Es ist auch in ihrem Interesse, dem Tierwohl und der Tiergesundheit grosse Beachtung zu schenken, um qualitativ hochstehende Produkte zu erzeugen – denn erstklassiges Fleisch gibt es nur, wenn es den Tieren gut geht.

Die Höchstbestandesverordnung und das Gewässerschutzgesetz regeln in der Schweiz, wie viele Tiere ein Betrieb halten darf. Die strengen Vorschriften und die kleinräumige Landschaftsstruktur führen dazu, dass die Betriebe viel kleinere Dimensionen haben als in anderen Ländern. Mit einem aufwändigen Kontrollsystem lässt sich die Herkunft des Fleisches vom Schlachtbetrieb bis zu den Erzeugerbetrieben zurückverfolgen.

Das Tierschutzgesetz in der Schweiz hat international Vorbildcharakter. Es legt fest, dass im Umgang mit jedem Tier dessen Würde geachtet und seinen Bedürfnissen in bestmöglicher Weise Rechnung getragen werden muss. Auch die Transportvorschriften sind sehr streng. Die erlaubte Fahrzeit ist auf 6 Stunden begrenzt und das Mindestplatzangebot für die Tiere beim Transport sowie die Wartezeiten im Schlachthof sind klar festgelegt. Der Schweizer Tierschutz kontrolliert den sachgemässen Umgang mit den Tieren während des Transportes und in den Schlachthöfen.

Schlüsselzahlen :

  • Anzahl der in der Schweiz jährlich geschlachteten Poulets: 60 bis 65 Millionen
  • Anzahl der pro Jahr importierten Poulets: über 120 Millionen

Zur gesetzlichen Grundlage